Freitag, 2. Dezember 2011

Steuerermäßigter Verkauf von Popcorn im Kino

Hierzu hat der BFH am 30.6.2011 ein Urteil (DStR 2011 S.1995)gefällt.

Es ist schon eine Zumutung, dass sich der BFH aufgrund unserer komplexen und nicht mehr nachvollziehbaren Steuergesetze mit solchen Lappalien befassen muss.

Die politische Kaste in Berlin sollte endlich mal unsere Steuergsetzgebung überarbeiten und so gestalten, dass diese für JEDEN Bürger nachvollziehbar ist.

Wenn man dazu Hilfe benötigt, empfehle ich da einen Professor aus Heidelberg!

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