Dienstag, 11. August 2009

Aufstellung von Wahlplakaten

Gestern erreichte uns ein Schreiben der Stadtverwaltung mit folgendem Inhalt:

"im Zusammenhang mit der Aufstellung von Wahlplakaten in unserem Stadtgebiet möchte ich Sie auf die Vorschrift des §33 Abs. 2 Satz 2 der StVO hinweisen. Danach ist es nicht zulässig, Wahlplakate an Verkehrsschildern anzubringen.
Ich bitte Sie daher eindringlich - und dies nicht zuletzt in Ihrem eigenen Interesse - den Standort Ihrer Wahlplakate diesbezüglich zu überprüfen und ggf. die an Verkehrsschildern befestigten Plakate bis zum 12. August 2009 zu entfernen."

Wir als FDP können von uns sagen, dass wir von Anfang an auf diese Vorschrift geachtet haben und daher keine Plakate abhängen müssen.

Allerdings könnte es sein, dass nun die anderen Parteien und Bewerber bis zu 1/3 ihrer Plakate abnehmen müssen, da diese entgegen den Vorschriften angebracht wurden.

Es bleibt abzuwarten, ob die Stadtverwaltung reagiert, wenn die Wahlplakate nicht abgenommen werden. Wird das dann kostenpflichtig durch den Baubetriebshof gemacht?