Mittwoch, 3. Juni 2009

Was ist Willkür?

Die Entscheidung, ob die Vereinbarkeit einer Satzung über einen bebauten Bereich im Außenbereich im Sinne des § 35 Absatz 6 Baugesetzbuch vorliegt, erfolgt zwar im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingung.

Sehr wohl handelt es sich jedesmal um eine Einzelfallentscheidung des Bauausschusses ohne objektivierte Kritierien. Da der Bauausschuss einen Ermessensspielraum hat und zustimmen kann aber nicht muss, sind diese Entscheidungen willkürlich.

Willkür bezeichnet wertneutral die Entscheidungsfreiheit im Gegensatz zur Notwendigkeit, in bestimmter Weise zu verfahren.

Daher verstehe ich nicht, wie die CDU in der gestrigen Bauausschusssitzung so dünnhäutig reagieren konnte, als ich von willkürlichen Entscheidungen sprach.

Es gibt da zwei Möglichkeiten: Entweder sie haben es nicht verstanden oder . . .